Hier der Prüfantrag, auf den hier Bezug genommen wurde: https://gj-nrw.de/blog/2020/11/29/antrag-zur-pruefung-inklusiverer-gestaltung-der-lmv-durch-digitale-teilhabe/
Bisher wird eine hypride Landesmitgliederversammlung nach diesem Arbeitsprogramm so verstanden, dass manche Workshops digital angeboten werden sowie das ein Livestream besteht. Ich (Anastasia) habe damals diesen Prüfantrag anders verstanden. Für mich geht es um eine gleichwertige, digitale Teilnahme. Dies ermöglicht für manche Menschen erst die Teilnahme an der Landesmitgliederversammlung und dient somit der Barrierefreiheit. Denkbar wäre eine hypride Landesmitgliederversammlung vielleicht durch das Abstimmen über das Abstimmungsgrün im Raum sowie für die zugeschalteten Mitglieder. Zumindest wäre eine Transparenz über das Konzept bzw. Ergebnis des Prüfantrags schön.