Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2022, 14:37 |
S4: Mitgliedermagazin
Antragstext
In Satzung der GJ NRW wird gestrichen:
§10 Mitgliedermagazin
1. Die GRÜNE JUGEND NRW gibt ein Mitgliedermagazin heraus. Diese wird durch
eine unabhängige Redaktion erstellt. Sie ist den Grundsätzen der GRÜNEN
JUGEND NRW verpflichtet.
2. Die sechs Redaktionsmitglieder werden von der Landesmitgliederversammlung
auf ein Jahr gewählt. Der Redaktion darf maximal ein Mitglied des
Landesvorstandes angehören. Die Redaktion ist quotiert zu besetzen.
3. Näheres regelt das Zeitungsstatut, das mit absoluter Mehrheit von
einer Landesmitgliederversammlung beschlossen und geändert wird.
Die darauffolgende Nummerierung wird wie folgt angepasst:
§ 10 Landesschiedsgericht
§ 11 Finanzen
§ 12 Delegierte
§ 13 Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Auflösung
Folgerichtig wird das Pressestatut der GRÜNEN JUGEND NRW aufgehoben.
Begründung
Unsere Mitgliederzeitung “krass” ist schon lange sehr unbekannt im Verband - bis auf alte Häs*innen weiß kaum noch jemand, dass es sie gibt.
Das gesunkene Interesse an der krass liegt aber nicht an schlechter Arbeit der Redaktion, sondern daran, dass eine eine andere Struktur sie überschattet hat: Die über:morgen. Das Mitgliedermagazin auf Bundesebene ist sichtbar und präsent im Verband und die über:morgen Redaktion produziert immer wieder Inhalte, die für die ganze GRÜNE JUGEND interessant und relevant sind.
Aber auch Landesthemen fallen bei der über:morgen nicht hintenüber, sondern finden ihren Platz im Landeseinleger. Er ergänzt die Schwerpunktsetzung der Bundesebene und nimmt die Landespolitik in den Blick.
Wir wollen Dopplungen vermeiden, die Zeit und Ressourcen kosten und sich gegenseitig die Reichweite stehlen. Deshalb bauen wir auf dem erfolgreichen Modell der über:morgen auf und beteiligen in Zukunft auch interessierte Aktive an der Redaktion des Landeseinlegers.