Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2022, 14:45 |
S5: Umsetzung der Empfehlungen der Rechnungsprüfung
Antragstext
Streiche in der Finanzordnung der GJ NRW (Streichung fett markiert):
§ 2 Haushalt
5. Das Rechnungswesen unterliegt den Grundsätzen der “Doppelten Buchführung”.
Finanzanordnungen (Einnahmen und Ausgaben) bedürfen der sachlichen und
rechnerischen Kontrolle durch die/den Landesschatzmeister*in. Buchungen erfolgen
grundsätzlich nur nach Geldfluss, allerdings sind am Jahresende die
entsprechenden Periodenabgrenzungen vorzunehmen.
Streiche in der Finanzordnung der GJ NRW (Streichung fett markiert):
§ 2 Haushalt
6. Zeichnungsberechtigt ist der geschäftsführende Landesvorstand.
Zahlungsanweisungen werden von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben.
Ersetze in der Finanzordnung der GJ NRW (Ersatz fett markiert):
§ 2 Haushalt
6. Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die Sprecher*innen,
die/der Landesschatzmeister*in, die/der Politische Geschäftsführer*in sowie
Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle im Auftrag des Landesvorstandes.
Begründung
Die Streichungen wurden im Rechnungsprüfungsbericht 2021, der auf der letzten LMV vorgestellt wurde, von den Rechnungsprüfer*innen empfohlen. Die derzeitigen Formulierungen sind bei unserer aktuellen Verbandsgröße de facto nicht umsetzbar. Um zwangsläufige Brüche der Satzung zu vermeiden, wollen wir die Satzung, wie es die Rechnungsprüfer*innen empfohlen haben, ändern.
Der Ersatz für § 2 Absatz 6 ändert nichts, sondern wiederholt zur besseren Übersichtlichkeit die entsprechende Stelle aus der Geschäftsordnung.