Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2022, 14:22 |
S1: Mandatsabgaben
Antragstext
Die Finanzordnung der GJ NRW wird um Folgendes ergänzt:
§5 Mandatsträger*innen-Beiträge
1. Mandatsträger*innen-Beiträge werden von den Abgeordneten des Landtages
Nordrhein-Westfalen erhoben.
2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Mandatsträger*innen-Beiträge sind
die jeweiligen Diäten, die Abgeordnetenentschädigungen bzw. Bruttogehälter.
3. Die Höhe des Mandatsträger*innenbeitrags beträgt grundsätzlich 1 % der
Bemessungsgrundlage.
4. Über Reduktionen des Beitrags, insb. bei kindergeldberechtigten Kindern oder
aus anderen sozialen Gründen, entscheidet der/die Landesschatzmeister*in
einvernehmlich mit der/dem Beitragsverpflichteten.
Die darauf folgende Nummerierung wird wie folgt angepasst:
§ 6 Kostenerstattung
§ 7 Barkasse und Geldanlagen
§ 8 Aufbewahrung und Unterlagen
Begründung
In diesem Jahr sind erstmals drei GRÜNE JUGEND Kandidat*innen in den Landtag NRW eingezogen. Das ist toll und ermöglicht uns, über eine weitere Ebene direkt auf die Landespolitik einzuwirken.
Unter anderem für diese Mandate waren wir im Frühjahr auf den Straßen und Plätzen NRWs. Aber die Kampagne war nicht umsonst - wir haben mehr als 40 tausend Euro für eine Kampagne ausgegeben, die sich sehen lassen kann. Einen Teil dieser Kosten wollen wir über Mandatsabgaben wieder reinholen. Das ist bei anderen Ebenen wie bei der Landtagswahl dem Landesverband DIE GRÜNEN NRW und bei der Kommunalwahl den Kreisverbänden schon gang und gäbe.
In enger Absprache mit unseren drei Landtagsabgeordneten haben wir uns auf die Höhe von 1% der Diäten geeinigt. Wenn Abgeordnete diesen Betrag nicht stemmen können, kann dieser in Absprache mit dem/der Landesschatzmeister*in gesenkt werden.