Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1 Anerkennung AKs |
Antragsteller*in: | Koi Katha Blaeser, Lena Cornelissen, René Adiyaman, Maya Stiller, Louisa Albrecht, Janis Bonn, Henry Soltau, Elena Balke |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.10.2022, 21:26 |
AA1: Gründung eines "Arbeitskreises für Inklusion und gegen Ableismus"
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung erkennt den "Arbeitskreis für Inklusion und gegen Ableismus" (kurz AK für Inklusion und gegen Ableismus) an, der sich mit den Themenfeldern Barrierefreiheit, Inklusion, Ableismus und Diskriminierung allgemein auseinandersetzt.
Es geht um inner- und außerverbandliche Bildungs- und Aufklärungsarbeit, sowie die Unterstützung des Landesvorstandes in seiner Arbeit.
Der Arbeitskreis steht allen Menschen offen/rw und hat einen intersektionalen Fokus.
Begründung:
Wie auf der Bundesebene finden wir es sinnvoll, neben der Vernetzungsgruppe für behinderte, kranke und oder neurodivergente Personen auch einen Arbeitskreis zu haben, der auch nicht-behinderten Menschen offen steht. Auf Bundesebene ist das die AG Behindertenpolitik.
Der Arbeitskreis für Inklusion und gegen Ableismus steht allen Menschen offen und beschäftigt sich mit Inklusion und Barrierefreiheit innerhalb des Verbandes und auch gesamt-gesellschaftlich.
Der Arbeitskreis steht in einem engen Austausch mit der Vernetzungsgruppe behinderter, chronisch / psychisch kranker und oder neurodivergenter Personen.
Erklärung:
intersektional = Nach Dr. Kimberlé Crenshaw: Menschen mitdenken, die von mehr als einer Form von Diskriminierung betroffen sind. Mehrfach-Diskriminierung bedeutet, dass Personen sowohl von den einzelnen Formen von Diskriminierung als auch von der Verschränkung (Intersektion) der Formen betroffen sind.
Ableismus = Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, chronischen/ psychischen Erkrankungen und oder Neurodivergenz
/rw kennzeichnet Redewendungen bzw. genauer gesagt sprachliche Ausdrücke, die nicht wörtlich gemeint sind.