Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2022, 14:28 |
S2: Gehalt des geschäftsführenden Landesvorstands
Antragstext
Die Finanzordnung der GJ NRW wird um Folgendes ergänzt:
§ 8 Gehalt Vorstand
Die Mitglieder im geschäftsführenden Landesvorstand können, sofern es die
finanzielle Lage zulässt, ein Gehalt erhalten. Die maximale Höhe orientiert sich
an der jeweils gültigen Minijobregelung. Die Höhe der Gehälter ist jährlich vom
Landesvorstand begründet vorzuschlagen und wird im Rahmen des Haushalts von der
Mitgliederversammlung festgelegt.
Begründung
Wir als GRÜNE JUGEND NRW wachsen seit Jahren. Und das ist toll. Aber ein größerer Verband bedeutet auch mehr Arbeitszeit für den Vorstand. Vor allem im Geschäftsführenden Vorstand. Zeit, die man weniger hat für die Ausbildung, das Studium und den Nebenjob.
Um Hürden abzubauen und mehr Menschen die Arbeit im Vorstand zu ermöglichen, wollen wir ein Gehalt für den geschäftsführenden Vorstand möglich machen.
Doch können wir uns das auch leisten? Unsere finanzielle Lage ändert sich leider von Jahr zu Jahr. Jugendherbergspreise steigen, Zuschüsse werden neu verhandelt und die Inflation macht auch uns zu schaffen. Deswegen wollen wir jedes Jahr im Haushalt evaluieren, ob und wenn ja in welcher Höhe wir ein Gehalt zahlen können.
Als Jugendorganisation einer politischen Partei ist es uns (anders als zum Beispiel Vereinen) nicht möglich, eine Aufwandsentschädigung auszuzahlen, weshalb wir auf ein Gehalt zurückgreifen. Mit dem Satzungsänderungsantrag gehen wir einen großen Schritt in Richtung eines professionelleren und schlagkräftigeren Verbandes.