Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.08.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2022, 14:34 |
S3: Fahrtkostenerstattung erleichtern
Antragstext
Ändere in der Finanzordnung der GJ NRW:
§ 5 Kostenerstattung
Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern, Referent*innen oder
Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Ämtern oder Aufgaben entstehen, die
sie von der Mitgliederversammlung oder einem Organ erhalten haben
(Vorstand, Delegierte, Rechnungsprüfer*innen, Beauftragte). Außerdem
können Fahrtkosten von Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der GRÜNEN
JUGEND NRW erstattet werden, wenn sie ordnungsgemäß in die
Teilnehmer*innenliste eingetragen sind.
3. Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und
Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs
(2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die
jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE
werden nur für Mitglieder des Landesvorstandes, Referent*innen und
Mitarbeitendeübernommen. Bei begründeten Ausnahmen entscheidet der
Landesvorstand im Einzelfall.
Begründung
Zu Nr. 1:
Die Aufzählung der Personengruppen, die Fahrtkostenerstattung beantragen können, ist zur Zeit unvollständig. Zur Zeit ist laut Finanzordnung bei der Erstattung für Teilnehmer*innen und Referent*innen jedes Mal ein Landesvorstandsbeschluss einzuholen. Um die Arbeit im Landesvorstand effektiver zu gestalten und Teilnehmer*innen und Referent*innen ihre in der Praxis schon bestehende Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung auch in der Finanzordnung transparent zu machen, wollen wir diese Regelung anpassen.
Zu Nr. 3:
Zur Zeit beschließt der Landesvorstand über die Angemessenheit jeder einzelnen IC/ICE-Fahrt. Dies führt zu enormem Sitzungsaufwand und langen Finanzprotokollen, denn bei unzuverlässigem Regionalverkehr, vielen Abendveranstaltungen oder wichtigen Anschlussterminen sind Fernverkehrsfahrten oft unvermeidbar. Mit der neuen Regelung werden Landesvorstandsmitglieder, Referent*innen und Mitarbeitende zwar nicht von dem Grundsatz, die jeweils günstigste Verbindung wählen zu müssen, entbunden. Dieser Grundsatz wird weiterhin von der Rechnungsprüfung geprüft. Aber ihnen wird ein gewisses Maß an eigener Beurteilungskompetenz eingestanden, welches zur starken Entlastung des Gesamt-Landesvorstands führt.