(Teil 1 eines zusammengehörenden Antrags)
Nicht alle Menschen können und wollen Erwerbsarbeit leisten. Wir müssen auch diese Menschen mitnehmen. Dazu braucht es ein Umdenken in der Gesellschaft und auch einen inklusiven Arbeitsmarkt. Wir müssen wegkommen von Behindertenwerkstätte, denn sie sind Orte der Ausbeutung. Sie verstoßen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention - dennoch steigt ihre Zahl.
Daneben müssen die Anlauf-, Beratungs-, Begleitungs- und Arbeitsvermittlungsstellen auch so gestaltet sein, dass auch behinderte Schüler*innen davon profitieren (z.B. Integrationsamt und Schwerbehindertenbeauftragte*r dabei). Begleitungsstellen können Menschen bei den ganzen bürokratischen Prozessen und auch Beratungsangeboten begleiten.
Anlauf- und Beratungsstellen sollen sich dabei nicht nur auf Erwerbsarbeit und -Verwertbarkeit beschränken, sondern auch andere Lebensbereiche (Versicherung, Diagnostik etc) abdecken.
Wir müssen endlich anfangen, den Wert eines Menschen und seinen Wert für die Gesellschaft nicht an Leistung und Arbeitsfähigkeit, bzw. Arbeitsfähigkeit im konventionellen Sinn zu koppeln.