Eine Fristberechnung für Stunden vor der MV führt zu potentiell rechtsunsicheren Zuständen: Wenn die MV am Freitag um 20:00 Uhr beginnt, müsste der Antrag Mittwoch davor um 20:00 Uhr eingereicht sein. Wenn wegen technischer Probleme, Probeallarm, verlängertem Orga-Aufwand, zu kleinem Plenarsaal, Warten auf Nachzügler*innen vom Abendessen o.ä. der Beginn erst später wäre, würde sich automatisch dadurch das Fristende verändern. Das wird hier sicherlich nicht gewollt sein.
Satzungsänderungsantrag: | Verlängerung der Änderungsantragsfrist |
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Antragsteller*in: | René Adiyaman |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.03.2022, 13:38 |