Wir möchten gerne sicherstellen, dass eventuell notwendige Nachwahlen zu Ämtern und Delegationen der GRÜNEN JUGEND NRW im Rahmen der Herbst-Landesmitgliederversammlung rechtssicher möglich sind. Da Wahlen auf Mitgliederversammlungen laut § 32 I 2 BGB nur möglich sind, soweit diese innerhalb der Ladungsfrist angekündigt wurden, stellen wir den Änderungsantrag noch vor der ablaufenden Ladungsfrist.
Welche Nachwahlen und Plätze tatsächlich nötig sind, ist derzeit noch nicht absehbar und hängt von bereits angekündigten oder noch anstehenden Rücktritten bzw. Austritten aus der GRÜNEN JUGEND ab.
Sobald dies im Detail absehbar ist, werden wir darüber informieren.