[1] = LPVG §5 Abs. 4a)
Der gesamte Aspekt "studentische Mitbestimmung", der auch in den Forderungen von TV Stud steht, fehlte bis jetzt. Ich würde vorschlagen, diesen zu ergänzen.
Verschiedene Anträge: | Studentische Beschäftigte verdienen mehr: TVStud jetzt! |
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Antragsteller*in: | Steve Amoo |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.11.2023, 20:58 |
oder bedroht, es ist ein Skandal, dass eine studentische Beschäftigung oftmals nicht ausreicht, um ein Studium sorgenfrei zu ermöglichen.
Der Landesgesetzgeber spricht studentischen Hilfskräften als einer von wenigen Gruppen das Recht auf einen vollwertigen Personalrat und organisationelle Mitbestimmung ab. Zwar finden sich in den universitären Strukturen bereits gesonderte SHK-Räte, diese sind aber optional und haben weitaus weniger Rechte als vollwertige, gesetzlich garantierte Personalvertretungen anderer Beschäftigtengruppen an Universitäten und Hochschulen. Damit bleibt die Mitbestimmung von studentischen Beschäftigten faktisch aus.
Die Situation der Beschäftigten in der Wissenschaft ist seit Jahren prekär.
Studierende unterstützen in Lehre, Forschung und Verwaltung an den
Universitäten. Egal ob sie Tutorien oder Seminare halten, Studierende betreuen,
Forschungsvorhaben durchführen oder Forschungsergebnisse veröffentlichen: Ohne
sie würde der Alltag in der Universität nicht funktionieren.
Doch trotzdem stehen studentische Beschäftigte in fast allen Bundesländern ohne
Tarifvertrag da. Eine Befragung der Gewerkschaften ver.di und GEW hat ergeben,
dass die Bezahlung in Orientierung an die Richtlinie des Tarifvertrags der
Länder erfolgt, aber meistens unabhängig von der Qualifikation nur knapp über
dem Mindestlohn ist. Zudem sind Kettenbefristungen ohne Planungssicherheit und
unbezahlte Überstunden der Normalfall an deutschen Universitäten und
Hochschulen.
Außerdem gibt es für die meisten Beschäftigten keinen Lohn im Krankheitsfall –
unglaublich eigentlich, denn normalerweise bekommen Arbeitnehmer*innen auch dann
weiter Gehalt, wenn sie erkrankt sind. Die Beschäftigungsverhältnisse für
studentische Beschäftigte sind prekär. Gerade in Zeiten von Inflation, wo das
Bafög nicht reicht und die Mieten steigen, wissen viele Studierende nicht, wie
sie über die Runden kommen sollen. Viele Studierende sind von Armut betroffen
oder bedroht, es ist ein Skandal, dass eine studentische Beschäftigung oftmals
nicht ausreicht, um ein Studium sorgenfrei zu ermöglichen.
Der Landesgesetzgeber spricht studentischen Hilfskräften als einer von wenigen Gruppen das Recht auf einen vollwertigen Personalrat und organisationelle Mitbestimmung ab. Zwar finden sich in den universitären Strukturen bereits gesonderte SHK-Räte, diese sind aber optional und haben weitaus weniger Rechte als vollwertige, gesetzlich garantierte Personalvertretungen anderer Beschäftigtengruppen an Universitäten und Hochschulen. Damit bleibt die Mitbestimmung von studentischen Beschäftigten faktisch aus.
Hand in Hand in den Arbeitskampf!
Für uns als Grüne Jugend NRW ist klar: Wir stehen solidarisch an der Seite aller
studentisch Beschäftigten und kämpfen mit ihnen für mehr Lohn, Sicherheit statt
Kettenbefristungen und gerechte Arbeitsbedingungen. Es braucht einen
Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Der TVStud in Berlin hat 1986 gezeigt: Ein erfolgreicher Abschluss braucht
Arbeiter*innen, die bereit sind für ihre Rechte zu streiken und eine
Öffentlichkeit, die die Forderungen solidarisch mitträgt und Druck auf die
Arbeitgeber ausübt.
Dazu vernetzen wir uns als Landesverband und als Kreisverbände mit lokalen
TVStud-Initiativen und Gewerkschaften und tragen die Forderungen des TVStud auf
die Straße! Gemeinsam für gerechte Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft,
Bildungsgerechtigkeit und eine ausreichende Finanzierung der Universitäten.
oder bedroht, es ist ein Skandal, dass eine studentische Beschäftigung oftmals nicht ausreicht, um ein Studium sorgenfrei zu ermöglichen.
Neben fairer Bezahlung und geregelten Arbeitsverhältnissen fordern studentische Beschäftigte seit Ewigkeiten mehr Mitbestimmung in Verwaltung und Organisation. Bis heute spricht das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) studentischen Hilfskräften als einer von wenigen Gruppen [1] das Recht auf einen vollwertigen Personalrat und organisationelle Mitbestimmung ab. Zwar finden sich in den universitären Strukturen bereits gesonderte SHK-Räte, diese sind aber zahnlose Tiger. Sie sind optional und haben weitaus weniger Rechte als vollwertige, gesetzlich garantierte Personalvertretungen anderer Beschäftigtengruppen an Universitäten und Hochschulen. Das ist eine systematische Blockade der studentischen Mitbestimmung, die seit 1974 besteht und dringend abgeschafft gehört.
Die Situation der Beschäftigten in der Wissenschaft ist seit Jahren prekär.
Studierende unterstützen in Lehre, Forschung und Verwaltung an den
Universitäten. Egal ob sie Tutorien oder Seminare halten, Studierende betreuen,
Forschungsvorhaben durchführen oder Forschungsergebnisse veröffentlichen: Ohne
sie würde der Alltag in der Universität nicht funktionieren.
Doch trotzdem stehen studentische Beschäftigte in fast allen Bundesländern ohne
Tarifvertrag da. Eine Befragung der Gewerkschaften ver.di und GEW hat ergeben,
dass die Bezahlung in Orientierung an die Richtlinie des Tarifvertrags der
Länder erfolgt, aber meistens unabhängig von der Qualifikation nur knapp über
dem Mindestlohn ist. Zudem sind Kettenbefristungen ohne Planungssicherheit und
unbezahlte Überstunden der Normalfall an deutschen Universitäten und
Hochschulen.
Außerdem gibt es für die meisten Beschäftigten keinen Lohn im Krankheitsfall –
unglaublich eigentlich, denn normalerweise bekommen Arbeitnehmer*innen auch dann
weiter Gehalt, wenn sie erkrankt sind. Die Beschäftigungsverhältnisse für
studentische Beschäftigte sind prekär. Gerade in Zeiten von Inflation, wo das
Bafög nicht reicht und die Mieten steigen, wissen viele Studierende nicht, wie
sie über die Runden kommen sollen. Viele Studierende sind von Armut betroffen
oder bedroht, es ist ein Skandal, dass eine studentische Beschäftigung oftmals
nicht ausreicht, um ein Studium sorgenfrei zu ermöglichen.
Neben fairer Bezahlung und geregelten Arbeitsverhältnissen fordern studentische Beschäftigte seit Ewigkeiten mehr Mitbestimmung in Verwaltung und Organisation. Bis heute spricht das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) studentischen Hilfskräften als einer von wenigen Gruppen [1] das Recht auf einen vollwertigen Personalrat und organisationelle Mitbestimmung ab. Zwar finden sich in den universitären Strukturen bereits gesonderte SHK-Räte, diese sind aber zahnlose Tiger. Sie sind optional und haben weitaus weniger Rechte als vollwertige, gesetzlich garantierte Personalvertretungen anderer Beschäftigtengruppen an Universitäten und Hochschulen. Das ist eine systematische Blockade der studentischen Mitbestimmung, die seit 1974 besteht und dringend abgeschafft gehört.
Hand in Hand in den Arbeitskampf!
Für uns als Grüne Jugend NRW ist klar: Wir stehen solidarisch an der Seite aller
studentisch Beschäftigten und kämpfen mit ihnen für mehr Lohn, Sicherheit statt
Kettenbefristungen und gerechte Arbeitsbedingungen. Es braucht einen
Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Der TVStud in Berlin hat 1986 gezeigt: Ein erfolgreicher Abschluss braucht
Arbeiter*innen, die bereit sind für ihre Rechte zu streiken und eine
Öffentlichkeit, die die Forderungen solidarisch mitträgt und Druck auf die
Arbeitgeber ausübt.
Dazu vernetzen wir uns als Landesverband und als Kreisverbände mit lokalen
TVStud-Initiativen und Gewerkschaften und tragen die Forderungen des TVStud auf
die Straße! Gemeinsam für gerechte Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft,
Bildungsgerechtigkeit und eine ausreichende Finanzierung der Universitäten.
[1] = LPVG §5 Abs. 4a)
Der gesamte Aspekt "studentische Mitbestimmung", der auch in den Forderungen von TV Stud steht, fehlte bis jetzt. Ich würde vorschlagen, diesen zu ergänzen.