Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 7 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.10.2023, 13:00 |
S1: Anpassung Mitgliedsalter
Antragstext
Streiche in § 3 Nr. 1 Satzung GJ NRW (Streichung markiert):
Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW kann jede natürliche Person ab Vollendung des
14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres werden.
Begründung
Die Landessatzung ist der Bundessatzung untergeordnet ist, deshalb gilt bei Unklarheiten oder Widersprüchen die Bundessatzung. Diese besagt in § 4 I klar, dass es kein Mindestalter gibt.
Als Landesvorstand haben wir bezüglich dieses Widerspruchs das Schiedsgericht befragt, welches uns versicherte, dass die Mindestalter-Regelung bereits jetzt nicht anzuwenden sei. Eine Regelung in der Satzung, die nicht anwendbar ist, stiftet aber Verwirrung und erhöht die Hürde für die Mitgliedschaft, die Satzung sinnvoll lesen und auslegen zu können.
Um dieser Problematik Rechnung zu tragen beantragen wir, das Mindestalter aus der Satzung zu streichen.