Uns fehlt in dem Antrag eine kritische Einordnung des Begriffes "Erster Arbeitsmarkt".
Egal, wie wir ihn nennen: Die Einteilung in "Ersten" und "Zweiten Arbeitsmarkt" oder "allgemeinen" und "nicht-allgemeinen"(?) Arbeitsmarkt ist IMMER wertend.
Der sogenannte "Erste Arbeitsmarkt" bezeichnet damit den ableistischen Arbeitsmarkt und den barrierevollen, der viele behinderte und neurodivergente Menschen ausschließt. Es ist der Arbeitsmarkt, auf dem vor allem die tätig sind / sein können, die die Gesellschaft als "normal" oder "produktiv" einstuft.
Der sogenannte "Zweite Arbeitsmarkt" ist damit jener, an dem Menschen tätig sind, die nicht "normal" und "produktiv" genug arbeiten. Das ist z.B. verbunden mit weniger Rechten und geringem Gehalt.
Diese Einteilung ist ableistisch. Sie teilt Menschen unterschiedlichen Wert aufgrund ihrer Behinderung, Neurodivergenz, chronischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen und/oder ihres Taubseins ein.
Wir schlagen daher vor, konsequent alle Formulierungen zu "sogenanntem Allgemeinen Arbeitsmarkt" zu ändern. Auch diese Formulierung verzichtet nicht auf die ableistische Einteilung. Sie macht allerdings deutlicher, dass es sich um eine wertende Einteilung handelt.
Die Formulierung von "Erstem" und "Zweiten Arbeitsmarkt" hat zusätzlich noch eine Ähnlichkeit zu "Erste und Dritte Welt", einer kolonial-rassistischen Einteilung. Die Formulierung "regulärer Arbeitsmarkt" mit dem Gegenteil "irregulär" erinnernd zu sehr an die rassistische Einteilung von Migration und Migrant*innen.