Der Satz im Originalantrag macht nicht deutlich genug, dass das System der Behindertenwerkstätte gegen eine Menschenrechts-Konvention verstößt, die in Deutschland seit 2009 gilt.
Das System zu verändern bzw. zu überwinden, ist unfassbar schwierig. Wir müssen jetzt einen inklusiven Arbeitsmarkt massiv stärken. Ansonsten bleiben wir ewig an der Stelle stehen, dass wir die Werkstätten nicht schließen können, weil es keine guten Alternativen gibt.
Ableismus beschreibt die Diskriminierung von behinderten, chronisch kranken, psychisch kranken, neurodivergenten und oder Tauben Menschen.